Deine Führerscheinausbildung steht für uns im Vordergrund!!!



  

Was ist eigentlich begleitendes Fahren? 

Es ist nicht nur so, dass junge Fahrer viel häufiger verunglücken als Erfahrene, die meisten jungen Fahrer verunglücken im ersten Jahr nach Erhalt ihres Führerscheins. Genau hier setzt das begleitende Fahren an. Der junge Fahrer erwirbt die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren, darf aber nur zusammen mit seinem Begleiter  fahren. Die Fahrschulausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden und unterscheidet sich nicht von der normalen Führerscheinausbildung. Mit Erreichen  des 18. Lebensjahres kann bei der zuständigen Führerscheinbehörde der Kartenführerschein beantragt werden. Begleiter können ein oder mehrere eingetragene Personen sein, die mindestens 30 Jahre alt sind, 5 Jahre Fahrpraxis vorweisen können und maximal 1 Punkte im Verkehrszentralregister  Flensburg eingetragen haben. 

 

Die Aufgaben des Begleiter

  - beruhigend auf den/die junge/n Fahrer/in einwirken 

-dem/der Fahranfänger/in bei der Entwicklung des eigenen       Fahrstils mit Rat und Tat zur Seite stehen. In schwierigen und kritischen Situationen rechtzeitig den entscheidenden Tipp geben und zusammen erlebte Situationen gemeinsam analysieren.

 Aber Vorsicht: Der/Die junge Fahrer/in ist fertig ausgebildet, geprüft und eigenverantwortlicher Fahrzeugführer/in. 

 Der Begleiter darf nicht in das Fahrgeschehen eingreifen!  

 

Noch mehr Info zu dem Thema BF 17! 


 

    

    Alles in allem bietet das begleitende Fahren viele Vorteile und Chancen. Nutzen auch Sie die Möglichkeit, Ihrem Nachwuchs die besten Voraussetzungen für sicheres und unfallfreies Fahren zu ermöglichen.  

Der Führerschein ab 17 ist ein bedeutender Beitrag zur Verkehrssicherheit


  


 

 

 


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